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Rechtsanwälte Kreisel & KollegenRechtsanwälte Kreisel & KollegenRechtsanwälte Kreisel & Kollegen

Herzlich Willkommen bei unserer Rechtsanwaltskanzlei

Unsere Kanzlei spezialisiert auf die anwaltliche Betreuung von Institutionen, Unternehmen, Selbstständigen und Privatpersonen. Sie können von uns eine kompetente Beratung sowie eine außergerichtliche und gerichtliche Vertretung auf vielen Rechtsgebieten erwarten. Wir nehmen uns die Zeit Ihr Anliegen gewissenhaft aus zu analysieren und zu bewerten. Daher ist er erforderlich, einen persönlichen Gesprächstermin mit dem betreuenden Rechtsanwalt zu vereinbaren. Im Rahmen einer neuen rechtlichen Angelegenheit ist zunächst die sorgfältige Erfassung des Sachverhalts notwendig. Sobald dieser vollständig ermittelt wurde, werden wir gemeinsam mit Ihnen nach einer kompetenten und umfassenden Beratung ein realistisches Ziel bestimmen und gemeinsam die weitere Vorgehensweise vereinbaren. Hierbei zeigen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte mögliche Handlungsalternativen auf. Die Entscheidung über den weiteren Fortgang Ihrer Angelegenheit bestimmen Sie! Nach einer umfassenden Erstberatung ist unser sachbearbeitende Rechtsanwalt weiterhin Ihr persönlicher Ansprechpartner, um Sie über den aktuellen Stand Ihrer Angelegenheit zu informieren und um mögliche weitere Gesprächstermine mit Ihnen wahrzunehmen. Selbstverständlich können Ihnen auch unsere Rechtsanwalts-Fachangestellten eine erste Auskunft erteilen.

Unsere Kanzlei und all unsere Mitarbeiter legen größten Wert auf Diskretion sowie auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unserem Mandanten, wobei die umfassende Betreuung durch unsere Kanzlei weit über die rein rechtliche Beratung hinausgeht.

Fachlichen Kompetenzen

Unsere Kanzlei vertritt Sie auf folgenden Rechtsgebieten:

  • Arzthaftungsrecht
  • Arbeitsrecht- & Kündigungsschutzrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Beitrags- & Erschließungsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Forderungsbeitreibungsrecht
  • Grundstücks- & Immobilienrecht
  • Handels- & Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Internetrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Nachbarrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Reiserecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht und Strafverteidigung
  • Umweltrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Vertragsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Wettbewerbsrechts
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Zivilrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht

Unsere Vergütung nach RVG

Bei unserer Tätigkeit handelt es sich um eine Dienstleistung, so dass die Inanspruchnahme unserer Dienste entgeltpflichtig ist. Die Höhe unserer Vergütung ist gesetzlich geregelt. Sie ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ausschlaggebend für die Höhe der Vergütung ist grundsätzlich zum einen der Streitwert der rechtlichen Angelegenheit (Gegenstandswert) und zum anderen auch der Umfang unserer Tätigkeit, je nachdem, ob wir für Sie außergerichtlich oder gerichtlich tätig werden. In der Regel handelt es sich bei diesen Wertgebühren um Pauschalgebühren. Daneben gibt es in einzelnen Bereichen (z.B. Sozialrecht) besondere Gebühren, die sog. Rahmengebühren. Für die Erstberatung entsteht im Regelfall eine Beratungsgebühr, die der Höhe nach nicht gesetzlich festgelegt ist, sondern der freien Vereinbarung unterliegt. Während der Erstberatung besprechen unsere Rechtsanwälte die Höhe der Gebühren mit Ihnen als Mandanten. Selbstverständlich können Sie sich auch vorher telefonisch über die mögliche Höhe der Beratungsgebühr bei unseren Mitarbeiterinnen erkundigen. Soweit unsere Tätigkeit über die Erstberatung hinausgeht, werden die entstandenen Beratungsgebühren auf die weiteren Kosten, die durch unsere anwaltliche Tätigkeit entstehen, angerechnet.

In besonderen Fällen besteht auch die Möglichkeit, mit uns eine Honorarvereinbarung abzuschließen. Falls Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Inanspruchnahme unserer Dienste aus eigenen finanziellen Mittel zu bestreiten und keine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, besteht die Möglichkeit, die Gewährung von Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Vertretung beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung gewährt das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe.

Unsere Rechtsanwälte

Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind für unsere Mandanten überregional tätig. Jahrezehntelange Erfahrungen im Umgang mit gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren oder Streitschlichtung sowie ständige Seminare und ein hohes Maß an Sensibilität und Menschenkenntnis zeichnet unsere Anwaltssozietät aus. So können Sie gewiss sein, dass für jedes Ihrer Anliegen die notwendige Entscheidungskraft und entschlossenes Durchsetzungsvermögen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.

RA Matthias KreiselRA Matthias KreiselRA Matthias Kreisel

Rechtsanwalt

Matthias Kreisel

Auf Grund seiner früheren berufspraktischen Erfahrungen aus der Justiziartätigkeit ist Rechtsanwalt Kreisel vor allem auf den Gebieten den Bau- und Architektenrechts sowie des Vertragsrechts tätig. Seine Fachkenntnisse und Erfahrungen werden regelmäßigen durch den Besuch von Fortbildungsseminaren auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung gehalten. Matthias Kreisel ist Mitglied im Deutschen und Halleschen Anwaltsverein. Seit 2004 ist er Mitglied des Aufsichtsrats der Gebäudewirtschaft GmbH Merseburg und Mitglied im Stadtrat der Stadt Merseburg. Er setzt sich auch außerhalb seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für die Belange der Merseburger Bürger ein.

RA Berit SchimpfRA Berit SchimpfRA Berit Schimpf

Rechtsanwältin

Berit Schimpf

Rechtsanwältin Schimpfs berufspraktischen Tätigkeitsschwerpunkten liegen in den Bereichen: Wohnraum- und gewerbliches Mietrecht, Kaufvertragsrecht, Recht nach dem Vermögensgesetz und Zwangsvollstreckungsrecht. Seit 2005 leitet Frau Schimpf für unserer Kanzlei unser Vertretung in Bad Dürrenberg. Auf Grund ihrer Erfahrungen verfügt sie über hervorragende Kenntnisse auf dem Gebiet des Miet- und Pachtrechts. Sie betreut unsere Mandanten zielorientiert bei der Lösung ihrer mietrechtlichen Fragestellungen, wobei eine außergerichtliche Streitbeilegung im Vordergrund steht. Sie ist zudem auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätig. Sie führt außergerichtliche Schuldenbereinigungen als Vorbereitung von Verbraucherinsolvenzverfahren durch. In unserer Kanzlei ist sie die zuständige Ansprechpartnerin in allen Fragen des Reiserechts, des Wettbewerbsrechts und des Wohneigentumsrechts.

RA Antje KroneRA Antje KroneRA Antje Krone

Rechtsanwältin

Antje Krone

Rechtsanwältin Antje Krone befindet sich derzeit in Elternzeit.

§ Aktuelle Rechtsprechungen vom Bundesgerichtshof (BGH)

Künstliche Befruchtung
Kos­ten­über­nahme auch bei später Mut­ter­schaft

In Deutschland ist fast jedes zehnte Paar im Alter zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Die Kosten für eine künstliche Befruchtung sind hoch. Der BGH hat nun entschieden, dass auch älteren Frauen die Kosten erstattet werden können. Nähere Informationen zum BGH Urteill sowie Möglichkeiten, wie Sie Ihr Recht gegenüber ihrer Krankenkasse durchsetzen können, erklären wir Ihnen im Detail.  » Beratungstermin vereinbaren «

Kinder
Kinderlärm ist kein schädliche Umwelteinwirkung

Der Grund laut BGH: Die Ausstrahlwirkung des § 22 Abs. 1a Satz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auf das Wohnungseigentumsrecht. Nach der Vorschrift ist Lärm von Kitas, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtung im Regelfall „keine schädliche Umwelteinwirkung“ . Ob das Grundsatzurteil auch bei Ihrem Regelfall zutrifft – ob Sie ein Eltern-Kindzentrum, Spielanlagen oder Spiele-Haus in der Nähe von Wohneigentum betreiben dürfen, klären wir für Sie.  » Beratungstermin vereinbaren «

Kaufrecht
Ein Pferd ist kein Gebrauchtgegenstand

Eine folgenlos überstandene Rippenverletzung eines als Reittier verkauften erwachsenen Pferdes stellt keinen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Es komme weder darauf an, ob die vollständig ausgeheilten Verletzungen auf einem „traumatischen Ereignis“ beruhen, noch könne die Verletzung eines Tieres in jeder Hinsicht einem Schaden an einer Sache, etwa einem Kraftwagen, gleichgestellt werden. » Beratungstermin vereinbaren «

Markenrecht
Das Öko-Test-Siegel darf nur auf wirklich getestetem Produkt deklariert werden

Ohne Lizenz darf nach Urteil des Bundesgerichtshofs BGH nicht mit dem „Öko-Test“-Label geworben werden. Unternehmen dürfen somit nur ein konkret getestetes Produkt mit diesem/oder ähnlichem Label kennzeichnen und bewerben. Wer den Ruf einer Marke ohne finanzielle Gegenleistung ausnutze, verstößt somit gegen das Markenrecht. » Beratungstermin vereinbaren «

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Kontaktinformationen

Sie haben die Möglichkeit zu den Bürozeiten einen Ansprechpartner unser anwaltlichen Sozietät zu erreichen. Gern nehmen unsere netten Rechtsanwalts-Fachangestellten aus dem Sekretariat Ihre Anfragen und Beratungswünsche telefonisch oder per E-Mail entgegen. Für direkte, persönliche Anfragen an nutzen Sie bitte die Mail-Adressen. Wenn Sie einen persönliche Beratung wünschen, vereinbaren Sie bitte zuvor einen Gesprächstermin. Die Standorte unserer Kanzleien ersehen Sie in dem nachfolgenden Absatz. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und Ihren Besuch.

Postanschrift

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Gotthardstraße 46 · 06217 Merseburg
Tel.: 03461 309730 · Fax: 03461 309731

Anfragen und Terminvergabe:
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